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FAQ
Was muss ich bei einer dauerhaften Übertragung des Moduls an jemand anderen beachten ?
Für eine dauerhaften Übertragung des Moduls an einen Dritten (z.B. bei Verkauf) sind folgende Schritte durchzuführen :
Schritt 1 : Vorbereitung
Sollte der neue Nutzer des CyLock Moduls auch gleichzeitig das bisher damit ausgestattete Fahrrad / E-Bike etc. übernehmen, so möchte der neue Besitzer sicherlich auch alle Ausstattungsmerkmale im Bikepass in seiner App-Anwendung hinterlegt haben. Aus Sicherheitsgründen ist eine direkte Übertragung des Bikepasses auf einen neuen Nutzer leider nicht möglich. Daher wird folgendes Vorgehen angeraten:
Den Bikepass vor einer Übertragung des Moduls an den neuen Besitzer exportieren (z.B. Datei abspeichern, ausdrucken oder per Mail an den neuen Nutzer senden). Dazu im Menü „Bikepass“ – oben rechts – die „Export“-Funktion nutzen. Dann hat einerseits der bisherige Besitzer eine Kopie des Bikepasses für eigene Dokumentationszwecke – der neue Besitzer kann diese Daten dann manuell in seine App-Anwendung / Bikepass übertragen.
Schritt 2 : Eigenen Account löschen
In der eigenen CyLock App unter „Einstellungen“ – „Benutzerkonto“ – „Account löschen“ : Nach Durchlaufen des Löschvorganges sind alle Daten des bisherigen Nutzers im System gelöscht und können auch nicht mehr hergestellt werden ! Die App dann vom eigenen Smartphone entfernen.
Schritt 3: Modul auf neuen Nutzer übertragen
Eine weitere Nutzung des Moduls kann nur mittels neuer Registrierung erfolgen. Dazu lädt der neue Nutzer die CyLock-App aus dem Appstore (für iOS oder Android) und durchläuft nach dem Öffnen der App den Registierungsprozess.
HINWEIS: Wegen benötigter BLE Verbindung sollte sich das Modul unmittelbar neben dem Smartphone befinden (1-2 m) und die Batterie gegen eine frische ausgetauscht werden (wg. Restenergie-Anzeige in der App) !
Sollte der für die Registrierung benötigte QR Code (z.B. auf der Originalverpackung) nicht mehr vorliegen, so findet sich dieser auch hier im Downloadbereich. Einfach dort nachsehen. Nach Abschluss der (Neu)-Registierung ist das Modul auf den neuen Besitzer übertragen.
HINWEIS: Nach einer Übertragung des Moduls steht natürlich auch nur noch die Restlaufzeit der bei Erstkauf „inkludierten Mobilfunk-Nutzungsdauer“ (lifetime) zur Verfügung.
3 Jahre „lifetime“ zur Nutzung des Mobilfunknetzes sind bereits beim erstmaligen Kauf des Moduls inkludiert. Für die Restlaufzeit ist die Zeitspanne der Erstaktivierung bis Übertragung des Moduls abzuziehen (= abgelaufene Nutzungsdauer). Vor dem vollständigen Ablauf der „lifetime“ wird ein Nutzer darüber informiert inkl. Hinweis, wie er bei Bedarf die Laufzeit des Moduls über die 3 Jahre hinaus verlängern kann.