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FAQ

Was ist bedeutet „3 Jahre Mobilfunk inkludiert“ ?

Ab Erstkauf des Moduls ist das Nutzungsentgelt des Mobilfunks „NB IoT“ für 3 Jahre im Verkaufspreis inkludiert.

Eine Neuerung beim Mobilfunkstandard ‚NB IoT‘  ist die sogenannte ‚lifetimfee‘, die in das Produkt inkludiert werden kann. Unter der ‚lifetimfee‘ versteht man einen Einmalbetrag, den wir bereits vorab für die Mobilfunknutzung des Moduls an den Netzprovider gezahlt haben und im Kaufpreis des CyLock Modul bereits inkludiert ist. Der Kunde muss sich also um nichts mehr kümmern und kann direkt das Modul nutzen.

Bei bisherigen Tracking-Lösungen muss sich der Kunde oftmals noch eine Mobilfunk Datenkarte dazukaufen, um die Dienste des Trackers auch nutzen zu können. Dies „verwässert“ zum einen die tatsächlichen Gesamtkosten (Kaufpreis Modul + Datentarif) und ist unbequem, da der Kunde sich darum kümmern muss.


Was erfolgt nach den 3 Jahren?

Nach Ablauf der ‚lifetime‘ erfolgt dann rechtzeitig vorab eine Information in die App, dass die Mobilfunknutzung‘ in Kürze abläuft.

Wir informieren dann auch über die Möglichkeit einer Verlängerung. Durch Zahlung eines kleinen Aufpreises können wir dann eine entsprechende Laufzeitverlängerung beim Mobilfunkprovider „einkaufen“.
3 Jahre wurden gewählt, da dies die Zeit ist, wo das Fahrrad noch einen „versicherbaren“ Wert darstellt.

Ist keine Verlängerung erwünscht, ist das Modul nach Ablauf der 3 Jahre nicht mehr funktionsfähig – insbesondere die über Mobilfunk laufenden Funktionen wie Alarmierung, Bikefinder oder Tracking entfallen. 


Was ist bei der Übertragung des Moduls an einen Dritten zu beachten

(z.B. bei Verkauf)?

Nach einer Übertragung des Moduls steht natürlich dem neuen Nutzer auch nur die Restlaufzeit, der bei Erstkauf „inkludierten Mobilfunk-Nutzungsdauer“ (lifetime) zur Verfügung.

Für die Restlaufzeit ist die Zeitspanne der Erstaktivierung des Moduls mit der App bis Übertragung des Moduls abzuziehen (= abgelaufene Nutzungsdauer). Auch dann erfolgt eine Info in der App über den Ablauf der ‚liftime‘ und die optionale Verlängerungsmöglichkeit.

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