Der „Fall der Fälle“ ist eingetreten und das Fahrrad steht nicht mehr an seinem alten Platz – was tun?
Zunächst einmal Ruhe bewahren!
Wichtig ist es nach dem verschwinden, dass man ruhig bleibt. Aufregen hilft erst mal niemandem. Lieber sollte man sich nochmals vergewissern, wo man sein Fahrrad zuletzt abgestellt hat. Manchmal steht es nur eine Straße weiter oder ein Freund hat es sich kurzfristig ausgeliehen.
Mit CyLock die aktuelle Position orten
CyLock hilft beim Wiederfinden. Auch wenn die Überwachung vorher nicht „scharf“ geschaltet war, so kann auch jetzt noch Dein Fahrrrad per ‚Bikefinderfunktion‘ mittels Mobilfunk und GPS geortet werden. Durch einschalten der Polizei kann dann das Fahrrad wiederbeschafft und der Übeltäter „dingfest“ gemacht werden.
Die CyLock App wird kontunierlich weiter entwickelt. So ist z.B. in Planung eine „Export-Funktion“ zur Weiterleitung der aktuellen Position z.B. an die Polizei.
Unterlagen zusammen stellen
Bevor man zur Polizei geht, sollte man so viele Informationen und Besonderheiten über das Fahrrad zusammenzustellen wie möglich. Hilfreich sind vor allem Bilder, Codierungen und die Rahmennummer.
Hierzu ist der ‚Bikepass‘ in der CyLock App gedacht – er enthält alle relevanten Informationen zu deinem Bike – inkl. Bild. Für diesen „Fall der Fälle“ haben wir extra eine „Export Funktion“ für den Bikepass integriert. Damit kannst Du den Bikepass ausdrucken, speichern oder an Dritte (Polizei, Versicherung etc.) direkt weiterleiten.
Außerdem hilft es für die Polizei und Versicherung, alles über den Tathergang stichwortartig zu notieren und Hinweise, wie ein aufgebrochenes Schloss, auf jeden Fall zu dokumentieren und aufzuheben.
Anzeige bei der Polizei erstatten
Wenn ein Fahrrad verschwindet, den Diebstahl sofort bei der Polizei anzeigen (Fachbegriff „Polizeiliche Sachfahndung anstoßen“) – entweder am Ort des Diebstahls oder bei der Polizei dort wo das gestohlene Fahrrad vermutet wird. Um den Standort zu ermitteln hilft die „Bikefinder“-Funktion von CyLock.
Nicht zuletzt, um einen eventuellen Versicherungsschutz zu erhalten, nicht darauf verzichten, weil Du von mangelnden Erfolgsaussichten ausgehst! Wenn die Rahmennummer des Fahrrades bekannt ist, stehen die Chancen, das gestohlene Rad tatsächlich zurückzuerhalten,gar nicht so schlecht. In manchen Fällen gehen die Bestohlenen davon aus, dass die Polizei nur nach versicherten Fahrrädern fahndet. Das ist falsch! Für die polizeiliche Fahndungsarbeit ist es unerheblich, ob es sich um ein versichertes oder unversichertes, ein teures oder billiges Fahrrad handelt. Mit dem Bikepass in dieser App kannst Du nun der Polizei einen möglichst genauen Bericht liefern, was genau gestohlen wurde.
Hier gelten umso mehr Infos, desto besser. Ganz wichtig ist es die Polizei am Ort des Diebstahls zu kontaktieren, weil dort natürlich die Wahrscheinlichkeit, dass es wieder auftaucht, am größten ist. Die Polizei informiert dann ebenfalls über das weitere Vorgehen.
Versicherung kontaktieren
Sollte das Fahrrad aus dem Keller oder Garage entwendet worden sein, dann kann der Diebstahl ggf. über die Hausratversicherung abgesichert sein (sicherheitshalber gleich mal die „Ausnahmen“ im Kleingedruckten der eigenen Hausratversicherung nachlesen!).
Die Wahrscheinlichkeit besteht (je nach Vertrag), dass sie für einen möglichen Schaden (oder zumindest einen Teil davon) aufkommen und den Wert des Rades erstatten. Eine gesonderte Fahrradversicherung ist natürlich die beste Variante eine adäquate Entschädigung zu erhalten.
Wir haben extra ein attraktives Versicherungsangebot auf unserer Homepage, was von jedem genutzt werden kann. Einfach mal rein schauen – es lohnt sich !
Leider zahlen Versicherungen nur, wenn das Rad zum Tatzeitpunkt mit einem guten Schloss gesichert war. Dazu am besten auch gleich die Quittung/Rechnung vom Schloss als Nachweis zu Hause hinterlegen.